Barrierefreiheit im E-Commerce: Sind Sie bereit für das neue Gesetz?

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft. Dieses neue Gesetz hat weitreichende Auswirkungen auf digitale Angebote, insbesondere auf E-Commerce-Plattformen, Websites und Online-Dienstleistungen.

Wir möchten Ihnen nachfolgend einen Überblick über die wichtigsten Änderungen geben, um Sie optimal auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

Was ändert sich durch das BaFG?

  • Online-Shops und digitale Dienstleistungen müssen barrierefrei gestaltet sein, damit sie für alle Nutzer:innen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich sind.
  • Vorgaben zur Bedienbarkeit, Lesbarkeit und zur Nutzung von assistiven Technologien müssen erfüllt werden.
  • Inhalte und Funktionen müssen so gestaltet sein, dass sie ohne besondere Erschwernis oder fremde Hilfe genutzt werden können. 


Wer ist betroffen?

Das Gesetz betrifft Unternehmen im E-Commerce-Bereich, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen:

  • Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 2 Millionen Euro oder
  • Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeiter:innen

Kleinere Unternehmen sind in bestimmten Fällen von der Verpflichtung ausgenommen, sollten jedoch prüfen, ob sie mittel- oder langfristig von den Anforderungen betroffen sein könnten.

 

Welche Umsetzungspflichten ergeben sich?

  • Technische Anpassungen der Website (z. B. Verbesserung der Navigation, Anpassung von Kontrasten, Bereitstellung alternativer Texte für Bilder)
  • Sicherstellung der Kompatibilität mit Screenreadern und anderen Hilfstechnologien
  • Barrierefreie Gestaltung von Bestellprozessen und Kundenkommunikation
  • Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Barrierefreiheit


Unser Service: Barrierefreiheits-Check durch syreta

Um Ihnen eine erste Einschätzung zu geben, bieten wir von syreta eine professionelle Überprüfung Ihrer Website auf Barrierefreiheit an.

Unser Service umfasst:

  • Eine Analyse Ihrer aktuellen Website oder Ihres Online-Shops hinsichtlich der gesetzlichen Anforderungen
  • Eine detaillierte Einschätzung der notwendigen Anpassungen
  • Einen individuellen Zeitplan für die Umsetzung

    
Dieser Check kann kostenpflichtig bei syreta beauftragt werden. Er dient als Orientierung, da das Gesetz Spielräume in der Umsetzung lässt.

 

Warum sollten Sie jetzt handeln?

  • Frühe Anpassungen vermeiden Engpässe und erhöhen die Planungssicherheit
  • Vermeidung von Abmahnungen oder Sanktionen durch fristgerechte Umsetzung
  • Verbesserung der Usability und damit der Conversion-Rate Ihres Online-Shops
  • Positives Markenimage durch Inklusion und bessere Nutzererfahrung

    
Falls Sie Interesse an unserem Barrierefreiheits-Check haben oder weitere Fragen zur Umsetzung des BaFG bestehen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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FAQ - Barrierefreiheitsgesetz (BAFG)

1. Was ist das Barrierefreiheitsgesetz (BAFG)?

Das Barrierefreiheitsgesetz (BAFG) ist die nationale Umsetzung des European Accessibility Act. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei bereitzustellen, um allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen.

2. Ab wann gilt das Barrierefreiheitsgesetz?

Das BAFG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen neu angebotene sowie bestehende betroffene digitale Angebote die gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.

3. Welche Unternehmen sind vom BAFG betroffen?

Betroffen sind vor allem Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte für Verbraucher anbieten - etwa Websites, Webshops, Buchungsplattformen, Kundenportale oder Apps. Ausnahmen gelten nur eingeschränkt, z. B. für Kleinstunternehmen.

4. Welche digitalen Angebote müssen barrierefrei sein?

Unter das BAFG fallen unter anderem:

  • Websites und Webshops
  • Mobile Apps
  • Digitale Buchungs- und Zahlungssysteme
  • Kundenservice- und Self-Service-Portale

Entscheidend ist, ob das Angebot öffentlich zugänglich und geschäftlich relevant ist.

5. Was bedeutet „barrierefrei“ im digitalen Kontext?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Inhalte für alle Menschen nutzbar sind - unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Dazu zählen u. a. gute Lesbarkeit, Tastaturbedienbarkeit, Screenreader-Kompatibilität und verständliche Inhalte gemäß WCAG-Richtlinien.

6. Welche Standards müssen erfüllt werden?

Die Anforderungen orientieren sich an den WCAG 2.1 (Level AA). Diese international anerkannten Richtlinien definieren technische, inhaltliche und gestalterische Kriterien für barrierefreie digitale Angebote.

7. Gibt es Strafen bei Nichteinhaltung des BAFG?

Ja. Bei Verstößen gegen das Barrierefreiheitsgesetz können Verwaltungsstrafen, behördliche Maßnahmen und im Ernstfall auch Einschränkungen des Angebots drohen. Zusätzlich besteht ein erhöhtes rechtliches und reputatives Risiko.

9. Welche Vorteile hat digitale Barrierefreiheit über das Gesetz hinaus?

Neben Rechtssicherheit profitieren Unternehmen von:

  • besserer Nutzerfreundlichkeit
  • größerer Reichweite
  • besserer SEO- und GEO-Performance
  • positiver Markenwahrnehmung
  • höherer Conversion-Rate

Barrierefreiheit ist somit auch ein klarer wirtschaftlicher Vorteil.

10. Wie kann ich prüfen, ob meine Website BAFG-konform ist?

Der erste Schritt ist ein professioneller Accessibility-Check. Dabei werden technische, inhaltliche und strukturelle Barrieren analysiert und konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet - inklusive Priorisierung und Umsetzungsplan.

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