17 Jan. 2023

Vorsicht bei der Erstellung von Online-Formularen!

Was auf ihrer Website und in Ihrem Webshop zukünftig zu beachten ist

Um den Diskurs über Geschlechtervielfalt zu verstehen, ist es zuallererst wichtig, zu wissen was Geschlechtsidentität bedeutet. Diese bezieht sich darauf, wie Menschen sich selbst als geschlechtliche Individuen wahrnehmen, bzw. wie sie von anderen wahrgenommen werden wollen. Bei der Anredeform geht es also um das Geschlecht, mit welchem sich die Person identifiziert, körperliche Gegebenheiten sind dabei unerheblich.

 

Österreich hinkt bei Gesetzesvorgaben hinterher

In Österreich bilden die österreichische Bundesverfassung sowie internationale Bestimmungen und eine Empfehlung des Europarates die Basis zur sprachlichen Gleichstellung. Noch bis Ende des Jahres 2018 wurde in Österreich das Geschlecht jedes geborenen Kindes ausschließlich als „weiblich“ oder „männlich“ eingetragen. So auch bei intergeschlechtlichen Menschen.

Dies änderte in Österreich ein Präzedenzfall, bei dem ein Antrag zur Berichtigung eines ursprünglich männlichen Geschlechtseintragung hin zu einer „alternativen Option“, eingefordert wurde. Seit Ende 2018 werden nun auch in Österreich alternative geschlechtliche Identitäten anerkannt. Mittlerweile gibt es sechs verschiedene Möglichkeiten zum Umgang mit der Angabe bei „Geschlecht“. Nun stehen für intergeschlechtliche Personen die Personenstandseinträge „inter“, „offen“ oder „divers“ zur Verfügung, und es gibt auch die Möglichkeit, keinen Eintrag zu haben. Großen Einfluss hat das auch auf Formulare auf Websites oder in Webshops.

Laut deutschem Recht, wo bereits im Jahr 2017 ein Antrag auf die Eintragung einer alternativen geschlechtlichen Identität gestellt wurde, darf eine Person bei einem Formular nicht gezwungen werden, zwischen der Anrede „Herr“ oder „Frau“ zu wählen. Es muss immer zumindest eine Wahlmöglichkeit mit einer genderneutralen Anrede gegeben sein. Empfehlungen in Österreich, wie etwa jene des Bundesministeriums für Inneres, gehen in dieselbe Richtung, gesetzliche Vorgaben gibt es dafür aber (noch) keine.

Ein Blick über die Landesgrenzen hinaus lässt jedoch erahnen, dass auch in Österreich bald die Gesetzgebung zu diesem Thema sprechen wird. Darüber hinaus sollte aber die Anerkennung der Diversität der Menschen sowie ein respektvoller Umgang miteinander im Mittelpunkt des Handelns stehen. Deshalb ist eine geschlechtergerechte und diskriminierungsfreie Sprache stets zu bevorzugen.

 

Was bedeutet das nun konkret?

Für Website- und Webshop-Betreiber bedeuten diese Empfehlungen, dass es Zeit wird, sich zu überlegen, ob für die angebotenen Interaktionen im WWW die Angabe des Geschlechts, nicht zuletzt aus Gründen der Datensparsamkeit, wirklich zwingend notwendig ist.

Ist es tatsächlich wichtig, die Leserschaft des Newsletters mit „Herr“ oder „Frau“ anzusprechen und wofür benötige ich diese Angaben für Einkäufe in meinem E-Shop? In der Regel ist für die meisten Geschäftsabschlüsse das Geschlecht der handelnden Person irrelevant.

Möchte man trotzdem weiterhin nicht auf die Anrede verzichten, so sollte man neben den bisher verfügbaren Optionen „Herr“ und „Frau“ zumindest noch eine dritte anbieten. Diese kann dann beispielsweise einfach „Keine Angabe“ oder „inter/divers“ lauten.

Als Anredeformeln in Newslettern oder bei Schriftstücken kann man mit einer neutralen Formulierung wie „Guten Tag, Max Mustermann!“ nichts verkehrt machen. Weitere Möglichkeiten, auch für den Fall, dass Ihnen das Geschlecht der anzusprechenden Person nicht bekannt ist, wären: „Sehr geehrte*r Vorname Familienname“ (ja, das Sternchen muss hier immer bleiben), oder „Sehr geehrte Damen, Herren und intergeschlechtliche Menschen“.

Egal für welche Version Sie sich letztendlich entscheiden, Sie zeigen mit der Option aus mehreren Geschlechtern auszuwählen und der allgemeinen Ansprache nicht nur Ihren Kunden, dass sie Ihnen wichtig sind, sondern setzten gleichzeitig auch ein Zeichen für Diversität und Inklusion.